Baumfällung
... wird unumgänglich, wenn erhebliche Schäden und Defekte die Bruch und Standsicherheit eines Baumes nicht mehr gewährleisten. Es ist jedoch zu prüfen, ob Ihr Baum durch Naturschutzgesetze oder Baumschutzsatzungen geschützt ist. Wir von BAUMGERECHT unterstützen Sie bei der Abwicklung der Genehmigungsverfahren.
Wir entscheiden gemeinsam mit Ihnen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten über die beste Möglichkeit Ihren Baum sicher und umfeldschonend abzutragen. Auch unter begrenzten Platzverhältnissen, in unzugänglichen Bereichen oder bei eingeschränkter Standsicherheit finden wir für jede Baumfällung das richtige Arbeitsverfahren: Freifällung, Seilklettertechnik mit modernen Ablasssystemen, Seilbahnfällung oder mit Hilfe von mobilen Autokränen.
Nun ist der richtige Zeitpunkt gekommen über eine Neupflanzung nachzudenken. Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gern.